Prüfung von Spielplätzen

Warum müssen Spielplätze geprüft werden?

 

Die Antwort auf diese Frage liegt eigentlich auf der Hand. Wer möchte sein Kind schon an einem Ort spielen lassen, an dem an mehreren Stellen Sicherheitsrisiken lauern? Auch wenn viele kleinere Unfälle auf Spielplätzen auf die Fehleinschätzung der Kinder zurückzuführen sind, kommt es doch immer wieder vor, dass Richtlinien auf Spielplätzen nicht eingehalten werden. Sei es nun durch einen nicht fachgerechten Einbau des Spielgeräts oder die Beschädigung von Geräten durch Vandalismus oder Verschleiß. In den Richtlinien DIN EN 1176 und 

DIN EN 1177 sind die technischen Regeln für Anforderungen an Spielplätze festgelegt. Hier ist auch festgehalten, dass neue Spielplätze abgenommen werden müssen und wie die Instandhaltung geregelt ist.

 

Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn auf dem Spielplatz etwas passiert?

 

Für die Sicherheit der jeweiligen Spielgeräte sind zunächst die Hersteller selbst verantwortlich. Das heißt, wenn ein Gerät bereits von der Konstruktion oder dem Material her, Gefahrenquellen birgt, kann der Hersteller dafür verantwortlich gemacht werden.

Allerdings ist der Betreiber des Spielplatzes derjenige, der für eine regelmäßige Spielplatzprüfung bzw. Spielplatzkontrolle zuständig ist. Betreiber des Spielplatzes ist in der Regel der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Spielplatz sich befindet. Dies können (bei öffentlichen Spielplätzen) die Kommune, die Gemeinde oder die Kirche sein. Bei Spielplätzen in Wohnanlagen ist meist der Betreiber der Anlage auch für den Spielplatz verantwortlich.

Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass Spielplätze explizit dafür ausgelegt sind, Kinder ihre Grenzen austesten zu lassen. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Betreiber nicht für jeden kleinen Sturz verantwortlich gemacht werden kann. Die Aufsichtspflicht liegt nach wie vor bei den Eltern.

 

Wer prüft die Spielplatzsicherheit wie häufig?

 

In der Regel wird bei Spielplätzen zwischen drei verschiedenen Prüfungen unterschieden:

Die Richtlinien empfehlen dringend eine wöchentliche Kontrolle durch den Eigentümer. Hier sollte der Betreiber allgemeine Missstände wie Verschmutzungen oder offensichtliche Beschädigungen feststellen und beheben. Diese Kontrolle ist allerdings nicht verpflichtend.

Außerdem sollte vierteljährlich eine operative Funktionskontrolle der Spielgeräte durchgeführt werden.

Die jährliche Hauptinspektion darf nur ein Sachkundiger durchführen. Sachkundig ist in diesem Fall jemand, der ein Zertifikat nach DIN SEPC 79161 vorweisen kann. Die jährliche Hauptuntersuchung ist verpflichtend. Hierbei werden vor allem die Wartungsarbeiten gemäß der Herstellerangaben durchgeführt. Außerdem bewertet der Prüfer neben den Spielgeräten an sich auch die Bodenbeschaffenheit, Einhaltung von Sicherheitsabständen und Fallhöhen.

 

Warum ist die Dokumentation der Spielplatzprüfung so wichtig?

 

Der Prüfer sollte alle Details der Spielplatzprüfung dokumentieren, sodass sichergestellt wird, dass keine Gefahrenquelle übersehen wurde. Ein lückenloser Prüfbericht sorgt dafür, dass im Nachhinein keine Fragen aufkommen. Eventuelle Reparaturmaßnahmen gibt der Prüfer dann in Form eines Mängelberichts an Sie als Betreiber weiter. Dieser hat dafür zu sorgen, die Mängel zu beheben. So sind für den Fall, dass doch etwas passiert, die Verantwortlichkeiten klar festgehalten.

 

 

 

 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

 

  • Prüfung von Spielplatzgeräten auf Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen, unter anderem nach DIN EN 1176
  • Erstmalige Prüfung der Spielplatzanlage vor ihrer Nutzung
  • Jährliche Hauptinspektion durch qualifizierte Spielplatzprüfer nach DIN 79161
  • Rechtssichere Dokumentation der Prüfungen in KEVOX
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