Prüfung von Brandschutztüren 

Brandschutztüren (richtig: Feuerschutzabschlüsse) dienen dem Zweck, Durchlässe in brandbeständigen wie auch brandhemmenden Wänden gegen den Durchschlag von Brandgefahren zu schützen. Feuerschutztüren dienen demnach dem vorbeugenden Brandschutz. Diese Türen sind dort zu montieren, wo es die Landesbauordnung bzw. die jeweils aktuellen Sonderbauvorschriften verordnen. Kriterien an Brandschutztüren werden in der DIN 4101 geregelt. Hier unterteilt man Brandschutztüren in verschiedene Feuerwiderstandsklassen. Beispiele:

 

T30 – Feuerhemmende Tür

T60 – hochfeurhemmende Tür

T90 – feuerbeständige Tür

 

Die Zahl nach dem ‘‘T‘‘ zeigt die Branddauer, folglich wie lange die Tür im Durchtritt des Feuers standhalten muss. Neben dem Feuer entsteht bei einem Brand auch Rauch. Dieser wird mittels Rauchschutztüren für eine gewisse Zeit eingedämmt. Je nach Rauchschutzabschluss darf eine gewisse Rauchmenge die Rauchschutztür durchschreiten. Brand- und Rauchschutztüren müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen, geprüft werden. Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, als auch den Schutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, sind entsprechende Prüfungen notwendig. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren ist der Betreiber.

 

 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

 

  • Montage von Brandschutztüren
  • Reperatur und Instandsetzung
  • Wartung und Prüfung
  • Systematische Erfassung und Kennzeichnung
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