Prüfung von Regalen 

Die regelmäßige Überprüfung Ihrer Arbeitsmittel unterliegt der Betriebssicherheitsverordnung.

 

Auszug

 

Unterliegen Arbeitsmitteln Schäden verursachender Einflüsse die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen, überprüfen zu lassen.

 

Die Situation im Unternehmen muss grundsätzlich der Unternehmer selbst einschätzen und beurteilen, ob es zu gefährlichen Situationen kommen könnte. Entsprechend der Beurteilung muss eine befähigte Person Prüffristen ermitteln. Regale, die von Hand be- und entladen werden, sind zwar nicht ausgenommen, in der Regel können hier aber Schäden verursachende Einflüsse oder Gefährdungen ausgeschlossen werden, so dass auf regelmäßige Prüfungen nach § 10 BetrSichV verzichtet werden kann.

Detaillierte Angaben zur Prüfung von Regalen werden in der DIN EN 15635 gemacht. Hier unterscheidet man auch zwischen Prüfung und regelmäßiger Sichtkontrolle (Inspektion).

 

Regelmäßige Sichtkontrolle

 

Bei der regelmäßigen Sichtkontrolle werden durch unterwiesenes Personal (dieses können auch Mitarbeiter des Unternehmens sein) die Regale, die fachgerechte Einlagerung der Lasten, sowie der Zustand der Ladungsträger (z. B. Paletten) kontrolliert. Aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung müssen Intervall-Abstände gewählt werden. Eine sinnvolle Möglichkeit ist es, die Regalkontrollen mit individuell angepassten Kontrolllisten durchzuführen. Um diese Kontrollen qualifiziert durchführen zu können, sollten die Regalkontrolleure entsprechend unterrichtet bzw. eingewiesen werden. Es ist von Vorteil, wenn die wöchentlichen Regalkontrollen abwechselnd von verschiedenen Mitarbeitern ausgeführt werden.

 

Prüfung nach DIN EN 15635

 

In Abständen von maximal 12 Monaten ist eine Prüfung von einer fachkundigen Person (übliche Bezeichnung: Regalprüfer) durchzuführen. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft ist die fachkundige Person in Deutschland eine befähigte Person, entsprechend der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203.

 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

 

  • Montageservice

  • Wöchentliche Sichtkontrolle

  • Prüfung nach DIN EN 15635

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